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Bundestagswahl 2025

Wichtige Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025

 

Früher als geplant und erwartet steht nach dem Aus der Ampel-Koalition die vorgezogene Bundestagswahl 2025 ins Haus. Die Wahl des 21. Bundestages wird aller Wahrscheinlichkeit nach am 23.02.2025 stattfinden.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen wird bis spätestens 02.02.2025 (gesetzliche Frist) erfolgen. Sollten Sie bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Wahlbehörde (Gemeinde Woltersdorf).

Die Versendung der Briefwahlunterlagen ist, da erst am 24.01.2025 der Landeswahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge tagt, voraussichtlich erst ab der 6. Kalenderwoche (03.02. - 07.02.2025) möglich. Die Erstellung der Stimmzettel wird somit frühestens in der 5. Kalenderwoche erfolgen. Hierauf hat die Gemeinde als Wahlbehörde keinen Einfluss. Wir bitten daher, von Nachfragen bezüglich des Versandes der Briefwahlunterlagen vor der 6. Kalenderwoche abzusehen.

Entsprechend der voraussichtlichen Fristen bleibt somit für die Versendung der Briefwahlunterlagen nur ein recht knapper Zeitraum von ca. 2 Wochen bis zum Wahltermin. Aus diesem Grund wird auf die Möglichkeit der Briefwahl vor Ort, d.h. im Rathaus hingewiesen. Im Wartebereich der Einwohnermeldestelle steht eine Wahlkabine zur Verfügung, in der Briefwähler gleich an Ort und Stelle ihre Stimme abgeben können. Der Stimmzettel wird in diesem Fall – wie bei der „normalen“ Briefwahl zu Hause – zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag gesteckt und dieser verschlossen in einer speziellen Briewahlurne bis zum Wahltag verwahrt. Am Wahltag werden diese Wahlbriefe zusammen mit den per Post versendeten oder in den Briefkasten eingeworfenen Wahlbriefen dem jeweiligen Briefwahlvorstand übergeben.

Das Wählerverzeichnis zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages für die Wahlbezirke der Gemeinde Woltersdorf wird in der Zeit vom 03. bis 07. Februar 2025 (Einsichtsfrist) in der Gemeinde Woltersdorf, Einwohnermeldestelle, Raum B 003, Rudolf-Breitscheid-Straße 23, 15569 Woltersdorf für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede wahlberechtigte Person hat in diesem Zeitraum das Recht, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. 

Die Einsichtnahme ist während folgender Öffnungszeiten möglich:

Montag:         09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag:       09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 19.00 Uhr

Mittwoch:     09.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:  09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag:          09.00 – 12.00 Uhr

Wichtig: Auch wer bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen möchte, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Die Einzelheiten werden rechtzeitig im Januar durch die „Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen“ in den Bekanntmachungskästen und auf der Gemeindewebseite öffentlich bekannt gemacht.

Die eigentliche Wahlbekanntmachung mit den Einzelheiten zum Wahlablauf am Wahltag und den Wahllokalen wird voraussichtlich Anfang bis Mitte Februar veröffentlicht. Gesetzlicher Termin ist hier der 6. Tag vor der Wahl, mithin der 17.02.2025.

Sollten Sie als wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger Interesse haben, diese Wahl als ehrenamtliche Wahlhelfer im Wahlvorstand eines Wahllokals zu begleiten, können Sie sich gern per E-Mail unter oder über das hierfür auf der Gemeindewebseite eingerichtete Formular https://www.woltersdorf-schleuse.de/formulare/form_id/10005466/wahlhelfende-gesucht.html bei der Wahlbehörde anmelden. Sie werden dann zeitnah kontaktiert.