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Schulen

Nach dem brandenburgischen Schulgesetz trägt die Schule als Stätte des Lernens, des Lebens und der Tätigkeit von Kindern und Jugendlichen zur Achtung und Verwirklichung der Werteordnung des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Brandenburg bei.

 

Schulpflichtig ist, wer im Land Brandenburg seine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die allgemeine Schulpflicht gewährleistet die schulische Erziehung und Bildung jedes jungen Menschen. In Woltersdorf eröffnen den Schülerinnen und Schülern drei Schulträger mit ihren Einrichtungen ein umfassendes Bildungsangebot: