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Planen und Bauen

Woltersdorf an der Schleuse, südöstlich von Berlin, ist ein wunderbarer Wohnort mit einer unverwechselbaren landschaftlichen Umgebung. Die Abbruchkante der Barnimplatte zum Berliner Urstromtal durchzieht unseren Ort und sorgt für in Brandenburg untypische Höhenunterschiede, Gefällestrecken und Steigungen. Ob als Besucher oder Anwohner - lassen Sie sich von der Schönheit unseres Ortes verzaubern!

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Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern.

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Bitte wenden Sie sich an unserer Wohnungsbaugesellschaft Woltersdorf mbH (GWG).

 

Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Woltersdorf

FNP

 

Aktuelles

BV L 30 Ersatzneubau der Brücke über den Stolpkanal

Der LS Brandenburg informiert - Pressemitteilung vom 10.01.2022

Am Montag, 17.01.2022, wird die Brücke am Stolpkanal im Zuge der Landesstraße L 30 in Rüdersdorf voraussichtlich bis zum vierten Quartal 2023 gesperrt. Die Überfahrt für Fahrzeuge ist dann nicht mehr möglich.

Alle, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, können die Brücke weiterhin solange nutzen, bis die Behelfsbrücke für den Rad- und Fußverkehr errichtet ist. Das wird im April 2022 der Fall sein. Anschließend beginnen Abriss und Neubau der Brücke.

Der grundhafte Ausbau der L 30 auf beiden Seiten der Brücke beginnt voraussichtlich im Sommer dieses Jahres. Bei der Herstellung der Zufahrten und Gehwege können die Grundstücke zeitweilig nur eingeschränkt erreicht werden.

Informationen zu den aktuell bestehenden Baustellen im Land finden Sie kurzgefasst im Baustelleninformationssystem des Landesbetriebes unter: Baustelleninformationssystem | Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.

Tel.: 03342-249 1098 oder 0171-566 31 28

E-Mail: 

Website: https://www.ls.brandenburg.de

Die ausführende Firma informiert - Anwohnerinformation von KEMNA-Bau

Wir als Unternehmen KEMNA Bau Ost GmbH & Co.KG sind durch den LS Brandenburg damit beauftragt, im Zuge des Ersatzneubaus der Brücke über den Stolpkanal Straßenbauarbeiten durchzuführen.

Ab 17.01.2022 bis voraussichtlich 4. Quartal 2023 wird die Überfahrt der Brücke für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Eine Umleitung wird ausgeschildert sein. Die Überfahrt für Fußgänger und Radfahrer wird während der gesamten Bauzeit gewährleistet sein.

Die Straßenbauarbeiten (Herstellung notwendiger Provisorien) an der L30 beginnen ebenfalls ab Februar 2022.

Der grundhafte Ausbau des Kreuzungsbereichs („Am Stolp“/Puschkinstraße) auf der Seite Rüdersdorf sowie der Ausbau der Rüdersdorfer Straße (ca. 300m) auf der Seite Woltersdorf beginnen zeitversetzt ab voraussichtlich Juli 2022.

Bei der Herstellung von Zufahrten und Gehwegen kann es temporär zu Einschränkungen bzw. verminderter Zugänglichkeit der Grundstücke kommen. Wir versuchen, diese Sperrungen so kurz wie möglich zu halten und stets frühzeitig zu kommunizieren.

Wir bitten Sie auf diesem Wege um Ihr Verständnis und um Ihre Kooperationsbereitschaft, um mögliche Schnittstellen oder Probleme rechtzeitig aus der Welt zu räumen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen weiterhin gern zur Verfügung, ebenso die Vertretung unseres Auftraggebers.

KEMNA BAU Ost GmbH

Herr J. Wiemer

Tel.: 0171-9965330

E-Mail:

 

Statistik der Bautätigkeit im Hochbau im Land Brandenburg

Mitteilung im Auftrag des Amtes für Statistik

Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz -  HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer

  •  den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
  •  den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
  •  die Nutzungsänderung von Wohnraum

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post). Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit.

Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter:

www.statistik-bw.de/baut/html/

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik  nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

Erhebungsbogen

 

Bauleitplanung

B-Pläne und städtebauliche Verträge

Übersicht

 

Bebauungsplan „SB-Markt Vogelsdorfer Platz“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf hat in öffentlicher Sitzung am 12. Juli 2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans zu bestätigen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Beschluss-Nr. 216/35/23).

Öffentlich ausgelegt werden der Entwurf des Bebauungsplans und die dazugehörige Begründung einschließlich des Einzelhandelsgutachtens. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Demzufolge wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht abgesehen. Obwohl Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 4 BauGB nicht dem Ausgleichserfordernis unterliegen, müssen aufgrund des Abwägungsgebotes auch bei einem Bebauungsplan der Innenentwicklung alle abwägungsrelevanten Eingriffe in Natur und Landschaft erfasst und bewertet werden. Im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls wurden daher die abwägungsrelevanten Eingriffe in Natur und Landschaft untersucht. Es wurden keine nachteiligen Umweltauswirkungen festgestellt.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „SB-Markt Vogelsdorfer Platz“ erfolgt in der Zeit vom 07. August 2023 bis zum 08. September 2023 im Bauamt der Gemeindeverwaltung Woltersdorf, Rudolf-Breitscheid-Straße 23 (Rathaus), Zimmer Nr. A 204, Nr. A 203 und Nr. 200 (2. OG) während der Dienststunden. Diese sind: 

montags, mittwochs, donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

dienstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgegeben.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Informationspflichten

Aktueller B-Plan

Abwägung TÖB-Beteiligung

B-Plan mit Begründung

Gutachten Auswirkungsanalyse

Formular Beteiligung

 

Lärmaktionsplan

Auf der Grundlage der aktuellen Lärmkarten und ggf. aufbauend auf den Ergebnissen einer bereits bestehenden Lärmaktionsplanung sind zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz durch die Kommunen bis zum 18. Juli 2018 Lärmaktionspläne aufzustellen bzw. eine Berichterstattung durchzuführen. Ziel ist es dabei, Maßnahmen zu prüfen, die zur Regelung relevanter Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geeignet sind.

Die Gemeinde Woltersdorf hat eine Umfrage zu Lärm- und Ruheorten sowie zu Freianlagen durchgeführt. Diese Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 04. Juni 2018 bis zum 06. Juli 2018 statt und sollte Erkenntnisse zu Orten mit Lärmbelastung, Ruheorten der Einwohner und Besucher Woltersdorfs sowie zusätzlich zur Gestaltung von öffentlichen Freianlagen bringen.

Den Bericht zur Auswertung finden Sie nachfolgend.

Ergebnisbericht