Straßenlaubentsorgung 2025
Die Abholung der Laubsäcke beginnt in der 42. KW (13.10.2025) und endet mit der 52. KW (22.12.2025). Sie erfolgt im Rhythmus von zwei Wochen (42. KW, 44. KW, 46. KW, 48. KW, 50. KW, 52. KW).
Organisatorisches, Hinweise und Regeln
Es gilt zu beachten, dass die Laubsäcke ausschließlich mit Straßenlaub bis zu einem Gewicht von maximal 20 kg befüllt werden dürfen. Säcke, die Gartenlaub oder andere Grünabfälle enthalten bzw. schwerer als 20 kg wiegen, können nicht abgeholt werden.
Die Säcke werden am Straßenrand vor Ihrem Grundstück eingesammelt.
Bitte stellen Sie die Laubsäcke in der entsprechenden Kalenderwoche montags bis 07:00 Uhr am Straßenrand bereit.
Die mit Straßenlaub befüllten Säcke müssen verschlossen sein und dürfen nicht in den Verkehrsraum hineinragen.
Loses oder nur zusammengeharktes Laub kann nicht entsorgt werden.
Laub und andere Gartenabfälle von privaten Grundstücken werden weder abgeholt, noch anderweitig von der Gemeinde Woltersdorf entsorgt.
Bitte beachten Sie: Das Verbringen privater Gartenabfälle auf die öffentlichen Straßen zum Zweck der Entsorgung ist nicht gestattet. Ebenso ist das gut gemeinte Verbringen von Gartenabfällen auf unbefestigte Fahrbahnen, um ggf. Unebenheiten „auszubessern“, nicht zulässig, da sich organische Abfälle aus Laub schnell in modrigen Schlamm verwandeln können.
Das Einbringen von Laub in die Sickermulden ist verboten. Die Sickermulden sind wassertechnische Anlagen, deren Funktionsweise durch Laubeintrag gefährdet wird. Die Niederschläge können folglich nicht mehr durch die Mulden aufgenommen werden. Dies kann zu Überschwemmungen von Grundstücken führen.




