Gemeindename "Woltersdorf an der Schleuse"
Liebe Woltersdorferinnen und Woltersdorfer,
die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 08.05.2025 einstimmig eine Ergänzung des Gemeindenamens beschlossen. Unser Ort heißt künftig „Woltersdorf an der Schleuse“.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Namensänderung, sondern lediglich um eine zusätzliche Bezeichnung. Ein Namenszusatz dient beispielsweise zur Unterscheidung gleichlautender Kommunen oder auch zur Kennzeichnung besonderer Merkmale eines Ortes.
Die Einführung eines Namenszusatzes ist nicht genehmigungs- jedoch aber anzeigepflichtig. Sie muss dem für Inneres zuständigen Ministerium gemeldet werden. Wenn von diesem nicht innerhalb eines Monats nach Eingang Bedenken erhoben werden, gilt der Name als verliehen.
Was bedeutet das nun konkret? Die Verwendung des Namenszusatzes ist nicht zwingend, d.h. Ausweisdokumente werden nicht geändert. Für die Einwohnerinnen und Einwohner entstehen somit keine Kosten. Die Gemeindeverwaltung wird den Namenszusatz öffentlichkeitswirksam einsetzen (Briefkopf, Printmedien, Ortstafeln u.ä.).
Für Hinweise oder Rückfragen steht Ihnen das Büro des Bürgermeisters gern zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung