Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Sterbefall, beurkunden
Notwendige Unterlagen
Formulare:
Gebühren
Nach erfolgter Beurkundung wird mind. eine Sterbeurkunde (für die Sozialversicherung) gebührenfrei erstellt. Bei Verstorbenen mit Familienstand „verheiratet“ oder „eingetragener Lebenspartnerschaft“ wird zusätzlich eine gebührenfreie Sterbeurkunde erstellt. Die weiteren Sterbeurkunden sind gebührenpflichtig. Für das erste Stück der Sterbeurkunde werden 17,00 Euro und für jedes weitere Stück 8,50 Euro erhoben. Es können deutschsprachige Sterbeurkunden im Format A5 und A4, internationale Sterbeurkunden, beglaubigte Registerauszüge oder die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars (Übersetzungshilfe für EU-Mitgliedstaaten) zur ausgestellten Urkunde beantragt und ausgestellt werden.
Ansprechpartner
Frau Allmendinger
C 101
(03362) 5869-17
Frau Räde
(03362) 5869-17
(03362) 5869-76




