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Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Sterbefall, beurkunden


Notwendige Unterlagen

Formulare:

https://govforms.govconnect.de/forms/sterbeurkunde.html?pmo-customer-id=8996ec24-f0c3-4eb4-ae52-41983ef99268

 


Gebühren

Nach erfolgter Beurkundung wird mind. eine Sterbeurkunde (für die Sozialversicherung) gebührenfrei erstellt. Bei Verstorbenen mit Familienstand „verheiratet“ oder „eingetragener Lebenspartnerschaft“ wird zusätzlich eine gebührenfreie Sterbeurkunde erstellt. Die weiteren Sterbeurkunden sind gebührenpflichtig. Für das erste Stück der Sterbeurkunde werden 17,00 Euro und für jedes weitere Stück 8,50 Euro erhoben. Es können deutschsprachige Sterbeurkunden im Format A5 und A4, internationale Sterbeurkunden, beglaubigte Registerauszüge oder die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars (Übersetzungshilfe für EU-Mitgliedstaaten) zur ausgestellten Urkunde beantragt und ausgestellt werden.


Ansprechpartner

Frau Allmendinger
C 101
Telefon (03362) 5869-17

Frau Räde
Telefon (03362) 5869-17
Telefax (03362) 5869-76