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Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Eheschließung


Kurzinformationen

Anmeldung Eheschließung

Die Eheschließung muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner seinen Wohnsitz hat, angemeldet werden. In dem zuständigen Standesamt werden die Ehevoraussetzungen geprüft und anschließend die Anmeldeunterlagen erstellt. Welche Unterlagen Sie für die Prüfung der Ehevoraussetzungen vorlegen müssen, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Wohnsitzstandesamt.

 

Durchführung einer Eheschließung

Eine Eheschließung kann vor jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Sollte die Anmeldung der Eheschließung bei uns durchgeführt worden sein, senden wir die Unterlagen zu dem Standesamt, welches die Ehe schließen wird.

Standesamtliche Trauungen finden im Standesamt Woltersdorf im Rathaus oder in der historischen Straßenbahn statt. 

Nähere Informationen erhalten Sie direkt im Standesamt.

Termine zur Trauung erfragen Sie bitte bei unseren Standesbeamtinnen telefonisch oder per E-Mail.


Beschreibung

Trauzimmer

Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 45 Plätze. Ansprechpartner sind die Standesbeamtinnen.

Historische Straßenbahn

Die historische Straßenbahn fährt mit dem Brautpaar und seinen Gästen vom Betriebshof bis zur Schleuse, dort wird die Trauung durchgeführt. Anschließend fahren alle gemeinsam wieder zurück. Die Straßenbahn Nr. 2 hat 18 Sitzplätze, Wagen Nr. 218 hat 24 Sitzplätze. Ansprechpartner ist hier Herr Kubig unter


Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)

Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)


Notwendige Unterlagen

Vorzulegende Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung

 

Identitätsnachweis

gültigen Personalausweis oder Reisepass

Wohnsitznachweis

Erweiterte Meldebescheinigung, wenn jemand nicht in Woltersdorf gemeldet ist. 

Ansonsten fertigt das Standesamt selbstständig einen Wohnsitznachweis für die Anmeldung der Eheschließung an.

Nachweis über die Geburt u. Abstammung  

Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, können Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt beantragen. Sollten Sie dies nicht wünschen, kann das Standesamt die Daten selbst abrufen. Bitte beachten Sie, dass Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden nicht ausreichend sind, weil ggf. nachträgliche

personenstandrechtliche Beziehungen oder Namensänderungen dadurch nicht nachweisbar sind (z.B. Adoptionen, Namensänderungen des Vor- oder Familiennamens).

Nachweise zum Familienstand

geschieden:

Sie können eine Eheurkunde und das dazugehörige rechtskräftige Scheidungsurteil einreichen oder eine neue Eheurkunde mit Scheidungsvermerk bei dem Standesamt beantragen, welches die Vorehe geschlossen hat.

Alternativ können wir selbst die Daten abrufen, sofern die Vorehe in einem Standesamt in Deutschland geschlossen wurde und Sie brauchen keine Unterlagen einreichen.

verwitwet:

Sie können eine Eheurkunde und die Sterbeurkunde des letzten Ehegatten einreichen. Alternativ kann das Standesamt die Daten selbst abrufen, sofern die Vorehe und der Sterbefall des Ehegatten im Inland beurkundet wurden. 

gemeinsame Kinder:

Geburtsurkunde(n)


Gebühren

Eheschließung

Anmeldung zur Eheschließung (Prüfung der Ehevoraussetzungen):  

Wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 64,00 €. Wenn auch ausländisches Recht auf Grund einer ausländischen Staatsangehörigkeit eines Verlobten zu beachten ist, zusätzlich 35,00 €/ausländisches Recht.

 

Vornahme einer Eheschließung

Während der allgemeinen Öffnungszeiten im Trauzimmer im Rathaus: 53,00 €

Außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten (samstags) im Trauzimmer im Rathaus: 120,00 €

Während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Straßenbahn: 144,00 €

Außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten (samstags) in der Straßenbahn: 180,00 € 


Ansprechpartner

Frau Allmendinger
C 101
Telefon (03362) 5869-17

Frau Räde
Telefon (03362) 5869-17
Telefax (03362) 5869-76