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Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Ehefähigkeitszeugnis


Kurzinformationen

Für die Eheschließung im Ausland benötigen deutsche Staatsangehörige unter Umständen ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses bescheinigt Ihnen ihre Ehefähigkeit (z.B. keine Verwandtschaft, keine Doppelehe) mit Ihrem/Ihrer Verlobten nach deutschem Recht. Ob das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigt wird, erfragen Sie bei dem ausländischem Eheschließungsstandesamt.


Beschreibung

Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Wohnsitzstandesamt zuständig. Sollten Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sein, wenden Sie sich in diesem Fall an ihr letztes zuständiges Wohnsitzstandesamt. 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Da in jedem Land andere Voraussetzungen gelten, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Standesbeamtinnen.


Gebühren

  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: 64,00 €

  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich: 35,00 € je ausländisches Recht


Ansprechpartner

Frau Allmendinger
C 101
Telefon (03362) 5869-17

Frau Räde
Telefon (03362) 5869-17
Telefax (03362) 5869-76