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Meldebescheinigung


Kurzinformationen

Der Antragsteller muss in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:

 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
  • bei Vertretung: Vollmacht, gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

 

bei schriftlicher Beantragung:

 

  • formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses

Gebühren

Die Gebühr beträgt 5,00 EUR:

Für Meldebescheinigungen mit größerem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte) beträgt die Gebühr 13,00 EUR.


Ansprechpartner


Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Meldestelle
Telefon (03362) 586932/42
Telefax (03362) 586975