Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen


Kurzinformationen

Wenn die Geschlechtsidentität von dem Geschlechtseintrag im Geburtenbuch/Geburtenregister abweicht, haben volljährige Personen nach § 4 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) nun die Möglichkeit, eine Anmeldung über die Abgabe einer entsprechenden Erklärung zur Änderung oder zum Wegfall der Angabe des Geschlechtseintrages im Standesamt abzugeben. Mit der Abgabe dieser Erklärung gilt zudem die Änderung der Vornamen, die dem geänderten Geschlechtseintrag entsprechen und fortan geführt werden möchten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Geburt der antragstellenden Person in einem deutschen Geburtenregister/Geburtenbuch beurkundet worden und die antragstellende Person volljährig ist. Nach erfolgter Anmeldung zur Abgabe dieser Erklärung folgt eine sogenannte 3 monatige „Überlegungszeit“, in der die antragsstellende Person die Möglichkeit erhält, den beabsichtigten Schritt in aller Ruhe und Sorgfalt zu überlegen und sich der Bedeutung der Änderungserklärung bewusst zu werden. Anschließend verbleiben weitere 3 Monate, die gewünschte Erklärung im Standesamt aktenkundig abzuschließen und folglich die Änderungen herbeizuführen. Bitte vereinbaren Sie hierfür ein Termin zur persönlichen Vorsprache im Standesamt. 


Ansprechpartner

Frau Allmendinger
C 101
Telefon (03362) 5869-17

Frau Räde
Telefon (03362) 5869-17
Telefax (03362) 5869-76