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Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte

Die gesetzliche Regelung zur Gleichberechtigung von Mann und Frau findet sich auf kommunaler Ebene in § 18 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Demnach ist die Gleichstellungsbeauftragte Anlauf-, Kontakt- und Informationsstelle für Bürgerinnen und Bürger zu Fragen der Gleichberechtigung von Frau und Mann im Beruf, öffentlichen Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie in den Bereichen der sozialen Sicherheit.

Darüber hinaus ist der Gleichstellungsbeauftragten gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Woltersdorf Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Mann und Frau haben, Stellung zu nehmen.

Ebenso wirkt die Gleichstellungsbeauftragte bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen innerhalb der Gemeindeverwaltung mit.

Gern können Sie bei Fragen und Anregungen rund um das Thema Gleichstellung mit mir Kontakt aufnehmen oder einen persönlichen Termin vereinbaren.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Woltersdorf

N.N.

R.-Breitscheid-Str. 23

15569 Woltersdorf

E-Mail:

 

Gewalt gegen Frauen

Betroffene sollen wissen, dass sie auf ihrem Weg aus der Gewalt nicht alleine sind. Hierbei kann sie das Hilfetelefon unterstützen. Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät rund um die Uhr zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Es ist wichtig, dass die Betroffenen jederzeit jemanden erreichen können und Hilfe erhalten.

Unter 08000 116 016 und per Online-Beratung auf www.hilfetelefon.de berät das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ – rund um die Uhr, anonym und kostenfrei.

 

Aktuelle Termine 

Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e.V. » Veranstaltungen (frauenpolitischer-rat.de)

 

Opferhilfe Brandenburg

www.opferhilfe-brandenburg.de

Pressemitteilung Opferhilfe