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Pass-/Meldewesen

Unsere Meldestelle bietet Ihnen u. a. folgende Dienstleistungen:

An-, Ab- und Ummeldungen; Führungszeugnisse (nur Beantragung); amtliche Beglaubigungen; Kinderreisepässe, Personalausweise,
Reisepässe, Melderegisterauskünfte, Aufenthalts- und Meldebescheinigungen, Annahme von Führerscheinanträgen usw.

 

Sprechzeiten der Meldestelle:

Montag:

9.00-12.00 Uhr

Dienstag:

9.00-12.00 Uhr, 14.00-18.00 Uhr

Donnerstag:

9.00-12.00 Uhr, 13.00-15.00 Uhr

Wegen einer Softwareumstellung ist die Einwohnermeldestelle vom 24.02. bis 04.03.2021 nur eingeschränkt erreichbar. Details finden Sie unter: „Nachrichten“.

 

Wichtiges zur An-, Um- und Abmeldung:

 

Durch das Bundesmeldegesetz (BMG), welches am 01. November 2015 in Kraft getreten ist und die, seit dem 01. November 2016 in Kraft getretenen, ersten Änderungen zum Bundesmeldegesetz sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift zum BMG sind zwingend zu jeder Anmeldung nach Woltersdorf sowie Ummeldung innerhalb von Woltersdorf folgende Unterlagen in der Meldestelle vorzulegen:

  1. Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 BMG Hinweis:
    Mietverträge gelten nicht als Wohnungsgeberbestätigungen!
    Es ist eine
    Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
    Wenn Sie nicht persönlich eine Anmeldung vornehmen können ist es möglich, eine Person schriftlich zu bevollmächtigen, die Anmeldung für Sie durchzuführen. Weiterhin muss ein Formblatt zur Anmeldung durch Sie ausgefüllt und unterschrieben der bevollmächtigten Person beigefügt werden. Die bevollmächtigte Person muss sich zudem selber ausweisen können und Ihre Identitätsdokumente (Personalausweis und falls vorhanden Reisepass) zur Adressänderungen vorlegen. Das Anmeldeformular kann auch an die Meldestelle vorab übersendet werden.
  2. Ein entsprechendes Anmeldeformular finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Anmeldeformular.
  3. Identitätsnachweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, ausländische Pässe)
  4. Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Ehe – oder Lebenspartnerschaftsurkunden und bei minderjährigen Kindern, falls vorhanden, einen Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht „Urkunde über die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht“ ausgestellt durch das damalig zuständige Jugendamt)
  5. Wenn Sie nicht persönlich eine An- bzw. Ummeldung vornehmen können ist es möglich, eine Person schriftlich zu bevollmächtigen, die An- bzw. Ummeldung für Sie durchzuführen. Neben dieser schriftlichen Vollmacht muss ein Formular zur Anmeldung durch Sie ausgefüllt und unterschrieben der bevollmächtigten Person mitgegeben werden. Die bevollmächtigte Person muss sich zudem selber ausweisen können und Ihre Identitätsdokumente (Personalausweis und falls vorhanden Reisepass) zur Adressänderungen vorlegen.

Abmeldungen ins Ausland:

  1. Bei Abmeldungen ins Ausland ist nunmehr keine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor Auszug aus der Wohnung erfolgen. Zur Abmeldung bringen Sie bitte zur Identitätsfeststellung Ihren Personalausweis und falls vorhanden den Reisepass mit.
  2. Wenn Sie nicht persönlich eine Abmeldung vornehmen können ist es möglich, eine Person schriftlich zu bevollmächtigen, die Abmeldung für Sie durchzuführen. Weiterhin muss ein Formblatt zur Abmeldung durch Sie ausgefüllt und unterschrieben der bevollmächtigten Person beigefügt werden. Die bevollmächtigte Person muss sich zudem selber ausweisen können und Ihre Identitätsdokumente (Personalausweis und falls vorhanden Reisepass) zur Adressänderungen vorlegen. Das Abmeldeformular kann auch an die Meldestelle vorab übersendet werden.
    Ein entsprechendes Abmeldeformular finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Abmeldeformular.

Abmeldung bei Wegzug innerhalb von Deutschland:
 

Eine Abmeldung bei der Meldebehörde ist nicht erforderlich. Sie melden sich nur bei der zukünftigen Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes an. Es erfolgt im Anschluss eine automatische Mitteilung zwischen den Meldebehörden.

 

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Personalausweisen

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Pässen


Unter den nachfolgenden Links finden Sie Informationen und Formulare zur Zustimmung der Weitergabe persönlicher Daten aus folgenden Gründen:

 

- Persönliche Gratulation der Bürgermeisterin anlässlich Altersjubiläen

 

- Veröffentlichung von Altersjubiläen im Mitteilungsblatt der Gemeinde Woltersdorf

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Adresse
Gemeinde Woltersdorf
Rudolf-Breitscheid-Straße 23
15569 Woltersdorf
Kontakt:

Tel.: +49 (0) 3362 5869 - 0

Fax: +49 (0) 3362 5149
Fax Einwohnermeldestelle:
+49 (0) 3362 5869 - 75
Fax Standesamt:
+49 (0) 3362 5869 - 76
E-Mail:
Sprechzeiten

Das Rathaus ist bis auf weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

 

Dienstag: 09.00-12.00 Uhr 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag:

09.00-12.00 Uhr

Zusätzliche Sprechzeiten
Meldestelle:
Montag: 09.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 13.00-15.00 Uhr

Wegen einer Softwareumstellung ist die Einwohnermeldestelle vom 24.02. bis 04.03.2021 nur eingeschränkt erreichbar. Details finden Sie unter: „Nachrichten“.

Standesamt:

Donnerstag: 13.00-15.00 Uhr
 
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