Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Kinderreisepass
Kurzinformationen
Informationen zum auslaufenden Kinderreisepass
Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Aktuelle Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.
BMI - Reisepass für Kinder - Reisepass für Kinder (bund.de)
Beschreibung
Sie möchten mit ihrem Kind in das Ausland verreisen?
Der Kinderreisepass kann für das Kind das richtige Dokument sein.
Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum ePass keinen Datenchip enthalten (also keine digitalisierten Angaben zum Passinhaber, kein digitalisiertes Lichtbild und keine Fingerabdrücke).
Kinderreisepässe sind 6 Jahre, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr gültig, je nach Alter des Kindes bei Antragstellung die Gültigkeitsdauer kann verlängert werden, wenn sie noch nicht abgelaufen ist
Kinderreisepässe können aktualisiert (mit einem neuen Lichtbild versehen) werden, auch unabhängig von einer Verlängerung
ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben.
Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich auch der Passbewerber (hier das Kind) muss bei der Antragstellung anwesend sein
ggf. Einverständniserklärung eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden.
Informieren Sie sich bitte unbedingt vor der Antragstellung, ob der Kinderreisepass für die Einreise in einem Nicht-EU-Land ausreichend ist - Hinweise dazu finden Sie im:
> Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes
Rechtsgrundlagen
Passgesetz (PassG)
Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
Notwendige Unterlagen
Generell gilt für die Beantragung von Personaldokumenten immer persönliches Erscheinen.
Beantragung eines Kinderreisepasses:
biometrisches Lichtbild
Geburtsurkunde des Kindes
ggf. Einverständniserklärung eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters (Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten unter dem untenstehenden Link)Identitätsnachweis/e der antragsberechtigten Person/en
Fristen
Kinderreisepässe werden sofort in der Einwohnermeldestelle ausgestellt.
Gebühren
RP bis max. 12. Lj., 1 Jahr gültig 13,00 €
Verlängerung 1 Jahr gültig 6,00 €
Aktualisierung 6,00 €
Ansprechpartner
Meldestelle (03362) 586932/42
(03362) 586975