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Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Kinderreisepass


Kurzinformationen

Informationen zum auslaufenden Kinderreisepass

Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Aktuelle Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

BMI - Reisepass für Kinder - Reisepass für Kinder (bund.de)


Beschreibung

Sie möchten mit ihrem Kind in das Ausland verreisen?

Der Kinderreisepass kann für das Kind das richtige Dokument sein.

Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum ePass keinen Datenchip enthalten (also keine digitalisierten Angaben zum Passinhaber, kein digitalisiertes Lichtbild und keine Fingerabdrücke).

 

  • Kinderreisepässe sind 6 Jahre, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr gültig, je nach Alter des Kindes bei Antragstellung die Gültigkeitsdauer kann verlängert werden, wenn sie noch nicht abgelaufen ist

  • Kinderreisepässe können aktualisiert (mit einem neuen Lichtbild versehen) werden, auch unabhängig von einer Verlängerung

  • ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben.

  • Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.

  • persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich auch der Passbewerber (hier das Kind) muss bei der Antragstellung anwesend sein

  • ggf. Einverständniserklärung eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters

  • Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. 
     

Informieren Sie sich bitte unbedingt vor der Antragstellung, ob der Kinderreisepass für die Einreise in einem Nicht-EU-Land ausreichend ist - Hinweise dazu finden Sie im:

> Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes


Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PassG)

Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)


Notwendige Unterlagen

Generell gilt für die Beantragung von Personaldokumenten immer persönliches Erscheinen.

 

Beantragung eines Kinderreisepasses:

  • biometrisches Lichtbild

  • Geburtsurkunde des Kindes
    ggf. Einverständniserklärung eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters (Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten unter dem untenstehenden Link)

  • Identitätsnachweis/e der antragsberechtigten Person/en


Fristen

Kinderreisepässe werden sofort in der Einwohnermeldestelle ausgestellt.


Gebühren

  • RP bis max. 12. Lj., 1 Jahr gültig 13,00 €

     

  • Verlängerung 1 Jahr gültig 6,00 €

     

  • Aktualisierung 6,00 €


Ansprechpartner

Meldestelle
Telefon (03362) 586932/42
Telefax (03362) 586975


Formulare

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