Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Reisepass
Rechtsgrundlagen
Passgesetz
Passverwaltungsvorschrift
Notwendige Unterlagen
Generell gilt für die Beantragung von Personaldokumenten immer persönliches Erscheinen.
- biometrisches Lichtbild
- Reisepass soweit vorhanden sonst Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Minderjährige müssen zusammen mit einem Sorgeberechtigten erscheinen. Sollte es zudem einen weiteren Sorgeberechtigten geben, so ist von diesem eine Einverständniserklärung mitzubringen (Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten unter dem untenstehenden Link).
Fristen
Gültigkeit des Reisepasses:
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bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
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ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Die Bearbeitungszeit für Reisepässe beträgt in der Regel 2-3 Wochen.
Gebühren
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bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 €
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ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 60,00 € (siehe Information des Bundesministeriums des Innern)
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Reisepass mit 48 Seiten zzgl. 22,00 €
- Expressreisepass zzgl. 32,00 €
- Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig) 26,00 €
Ansprechpartner
Meldestelle (03362) 586932/42
(03362) 586975
Formulare
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Abholungsvollmacht
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Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten
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• Formular Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes