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Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Reisepass


Rechtsgrundlagen

Passgesetz

Passverwaltungsvorschrift


Notwendige Unterlagen

Generell gilt für die Beantragung von Personaldokumenten immer persönliches Erscheinen.

- biometrisches Lichtbild

- Reisepass soweit vorhanden sonst Personalausweis

- Geburtsurkunde

- Minderjährige müssen zusammen mit einem Sorgeberechtigten erscheinen. Sollte es zudem einen weiteren Sorgeberechtigten geben, so ist von diesem eine Einverständniserklärung mitzubringen (Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten unter dem untenstehenden Link).


Fristen

Gültigkeit des Reisepasses:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre

  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 10 Jahre 

Die Bearbeitungszeit für Reisepässe beträgt in der Regel 2-3 Wochen.


Gebühren

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 €

  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 60,00 € (siehe Information des Bundesministeriums des Innern)

  • Reisepass mit 48 Seiten zzgl. 22,00 € 

  • Expressreisepass zzgl. 32,00 € 
  • Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig) 26,00 €


Ansprechpartner

Meldestelle
Telefon (03362) 586932/42
Telefax (03362) 586975


Formulare

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