Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Geburt, beurkunden
Kurzinformationen
Wenn Sie ihr Kind in Woltersdorf geboren haben, ist das Standesamt Woltersdorf zuständig, die Geburt zu beurkunden. Dafür ist die Geburt ihres Kindes dem Standesamt innerhalb einer Woche i. d. R. durch einen Elternteil anzuzeigen.
Notwendige Unterlagen
1. Ledige Mutter mit deutscher Staatsangehörigkeit:
gültiger Personalausweis/Reisepass
aktuelle Geburtsurkunde der Mutter oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
eventuell vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärung vom Jugendamt
aktuelle Geburtsurkunde des Vaters oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes über die Geburt ihres Kindes
2. Miteinander verheiratete oder getrennt lebende Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit: (Eheschließung vor 1990 oder 03.10.1990 bis 31.12.2008):
gültige Personalausweise/Reisepässe
Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift Familienbuch (bei Eheschließung zwischen dem 03.10.1990 und 31.12.2008)
Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes über die Geburt ihres Kindes
3. Miteinander verheiratete oder getrennt lebende Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit: (Eheschließung ab 01.01.2009)
gültige Personalausweise/Reisepässe
aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Eltern
Eheurkunde
Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes über die Geburt ihres Kindes
4. Geschiedene oder verwitwete Mutter mit deutscher Staatsangehörigkeit:
gültiger Personalausweis/Reisepass
aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (für Ehe bis 03.10.1990 und ab 01.01.2009)
oder Eheurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil des Amtsgerichts der Scheidung oder Sterbeurkunde des Partners/der PartnerinBeglaubigte Abschrift aus Familienbuch (für Ehe ab 03.10.1990 bis 31.12.2008)
Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes über die Geburt ihres Kindes
5. Ausländische Staatsangehörige sprechen zur Beurkundung der Geburt ihres Kindes bitte grundsätzlich im Standesamt vor.
Sollten Sie nähere Informationen wünschen, insbesondere hinsichtlich der Namenserteilung, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt.
Gebühren
Im Anschluss einer Geburtsbeurkundung werden Ihnen auf Wunsch neben drei gebührenfreien Urkunden für soziale Zwecke (Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld) Geburtsurkunden ausgestellt. Für das erste Stück einer Geburtsurkunde werden 16,00 Euro und für jedes weitere Stück 8,00 Euro erhoben. Es können deutschsprachige Geburtsurkunden im Format A5 und A4, internationale Geburtsurkunden, beglaubigte Registerauszüge oder die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars (Übersetzungshilfe für EU-Mitgliedstaaten) zur ausgestellten Urkunde beantragt und ausgestellt werden.
Weiterführendes
Sie wünschen eine Geburtsurkunde, einen beglaubigten Registerauszug oder beglaubigte Ablichtung des Geburteneintrages über ihre Geburt zu beantragen, nutzen Sie bitte folgenden Link: https://woltersdorf-schleuse.ftapi.com/submit/standesamt_gemeinde_woltersdorf_de Die Gebühren entnehmen sie bitte aus dem oben stehenden Text. Zum Nachweis Ihrer Identität und Antragsberechtigung fügen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass dem Antrag anbei oder versenden Sie diesen separat an das Standesamt.
Ansprechpartner
Frau Engel
C 101 (03362) 5869-17
(03362) 5869-76