Geburt, beurkunden
Kosten
Geburt
Im Anschluss einer Geburtsbeurkundung werden Ihnen auf Wunsch neben drei gebührenfreien Urkunden für soziale Zwecke (Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld) Geburtsurkunden ausgestellt. Für das erste Stück einer Geburtsurkunde werden 15,00 Euro und für jedes weitere Stück 7,50 Euro erhoben. Es können deutschsprachige Geburtsurkunden im Format A5 und A4, internationale Geburtsurkunden, beglaubigte Registerauszüge oder die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars (Übersetzungshilfe für EU-Mitgliedstaaten) zur ausgestellten Urkunde beantragt und ausgestellt werden.
Weiterführendes
Ansprechpartner
Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Frau Engel
C 101 (03362) 5869-17
(03362) 5869-76