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Eheschließung


Beschreibung

Die Eheschließung muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner seinen Wohnsitz hat, angemeldet werden. In dem zuständigen Standesamt werden die Ehevoraussetzungen geprüft. Eine Eheschließung kann auch vor jedem anderen deutschen Standesamt geschlossen werden. In diesen Fällen teilt das Wohnsitzstandesamt das Ergebnis seiner auf die Anmeldung erfolgten Prüfung der Ehevoraussetzungen dem Standesamt, das die Eheschließung durchführt, mit.

Hinweis: Sie können sich frühestens sechs Monate vor der Eheschließung anmelden. Nähere Auskünfte zur Anmeldung und Durchführung der Eheschließung erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch von dem Standesamt Ihres Wohnsitzes.

 

Standesamt

Rathaus

 

Standesamtliche Trauungen finden im Standesamt Woltersdorf nur im Rathaus statt. Der moderne Trauungssaal mit Balkon garantiert Ihnen einen festlichen und romantischen Rahmen. Dieser Saal ist für kleine, aber auch besonders für größere Hochzeitsgesellschaften geeignet. Der ansprechende Rathausvorplatz garantiert Ihnen schöne Fotoaufnahmen von Ihrer Traumhochzeit. 


Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)


Notwendige Unterlagen

Für die Anmeldung der Eheschließung sind folgende Unterlagen erforderlich (grundsätzlich sind dem Standesamt alle Unterlagen im Original vorzulegen):

Die Verlobten waren noch nicht verheiratet und sind deutsche Staatsangehörige:

Personalausweis oder Reisepass, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (bei Geburt im Ausland wird die Geburtsurkunde im Original und in deutscher Übersetzung verlangt).

Haben Sie gemeinsame Kinder, sind eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder eine Geburtsurkunde vorzulegen.

Eine Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes, wenn Sie nicht in Woltersdorf wohnen.

Waren Sie schon verheiratet, dann eine beglaubigte Abschrift aus dem Ehebuch bzw. Eheregister der letzten Ehe. Diese beglaubigte Abschrift erhalten Sie bei dem Standesamt, wo sie geheiratet haben. Vorzulegen sind u. a. ein rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des letzten Ehepartners.


Kosten

  • Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: 41,00 Euro
  • Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich: 25,00 Euro
  • Vornahme der Eheschließung:
    in den Amtsräumen:
    während der allgemeinen Öffnungszeiten: 30,00 €
    außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 60,00 €

Weiterführendes

Voranmeldung Eheschließung

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Adresse
Gemeinde Woltersdorf
Rudolf-Breitscheid-Straße 23
15569 Woltersdorf
Kontakt:

Tel.: +49 (0) 3362 5869 - 0

Fax: +49 (0) 3362 5149
Fax Einwohnermeldestelle:
+49 (0) 3362 5869 - 75
Fax Standesamt:
+49 (0) 3362 5869 - 76
E-Mail:
Sprechzeiten

Das Rathaus ist bis auf weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

 

Dienstag: 09.00-12.00 Uhr 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag:

09.00-12.00 Uhr

Zusätzliche Sprechzeiten
Meldestelle:
Montag: 09.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 13.00-15.00 Uhr

 

Standesamt:

Donnerstag: 13.00-15.00 Uhr
 
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