Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Melderegister, Auskunftssperre
Kurzinformationen
Die Erteilung einer Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) können Sie unter Vorlage entsprechender Nachweise bei den Mitarbeiterinnen der Einwohnermeldestelle beantragen.
Genauere Informationen erhalten Sie gerne telefonisch oder persönlich in der Einwohnermeldestelle.
Ansprechpartner
Meldestelle
(03362) 5869-32/42
(03362) 5869-75