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Melderegister, Auskunftssperre


Kurzinformationen

 

Die Erteilung einer Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) können Sie unter Vorlage entsprechender Nachweise bei den Mitarbeiterinnen der Einwohnermeldestelle beantragen.

Genauere Informationen erhalten Sie gerne telefonisch oder persönlich in der Einwohnermeldestelle.


Ansprechpartner


Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Meldestelle
Telefon (03362) 5869-32/-42
Telefax (03362) 5869-344
E-Mail