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Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Personalausweis


Beschreibung

Informieren Sie sich bitte unbedingt vor der Antragstellung, ob der Personalausweis/vorläufige Personalausweis für die Einreise in einem Nicht-EU-Land ausreichend ist.
Hinweise dazu finden Sie im:

> Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes

 


Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz (PAuswG)

Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)

 


Notwendige Unterlagen

Generell gilt für die Beantragung von Personaldokumenten immer persönliches Erscheinen.

 

Beantragung eines Personalausweises:

digitales Lichtbild

bisheriger Personalausweis bzw. Kinderreisepass, soweit nicht vorhanden Geburtsurkunde

Minderjährige die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen zusammen mit einem Sorgeberechtigten erscheinen. Sollte es zudem einen weiteren Sorgeberechtigten geben, so ist von diesem eine Vollmacht mitzubringen.

 

Beantragung vorläufiger Personalausweis:

digitales Lichtbild

bisheriger Personalausweis

Minderjährige (siehe Beantragung Personalausweis)

 


Fristen

Gültigkeit des Personalausweises:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre

  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre

  • vorläufiger Personalausweis 3 Monate

 

Die Bearbeitungszeit für Personalausweise beträgt in der Regel 2-3 Wochen.

 

Vorläufige Personalausweise werden, bei Vorliegen aller Unterlagen, sofort in der Einwohnermeldestelle ausgestellt.

 


Gebühren

Für die Ausstellung von Personalausweisen steigen kurzfristig die Gebühren. 

Grundlage ist die "Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens" (VerwaltEntlastVO).

Ab Inkrafttreten der Verordnung gelten folgende neue Gebühren:

  • 46,00 Euro für Antragstellerinnen und Antragsteller ab 24 Jahren (bisher 37,00 Euro)

  • 27,60 Euro für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren (bisher 22,80 Euro)

Die Änderungen sollen nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am 7. Februar 2026 wirksam werden.

Warum werden die Gebühren erhöht?

Sowohl die Kosten für die Herstellung der Ausweise als auch die Aufwendungen der Personalausweisbehörden sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Mit der Gebührenerhöhung soll sichergestellt werden, dass die Leistungen weiterhin kostendeckend erbracht werden können.

  • Vorläufiger Personalausweis 10 Euro

  • Weitere Gebührenregelungen

    • Neusetzen der PIN für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion im Zuge der Aushändigung des Personalausweises, gebührenfrei

    • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei

    • Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei

    • Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei

    • Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei

    • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei

    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei


Ansprechpartner

Meldestelle
Telefon (03362) 5869-32/42
Telefax (03362) 5869-75


Formulare


Merkblätter

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