Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Personalausweis
Beschreibung
Informieren Sie sich bitte unbedingt vor der Antragstellung, ob der Personalausweis/vorläufige Personalausweis für die Einreise in einem Nicht-EU-Land ausreichend ist.
Hinweise dazu finden Sie im:
> Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)
Notwendige Unterlagen
Generell gilt für die Beantragung von Personaldokumenten immer persönliches Erscheinen.
Beantragung eines Personalausweises:
biometrisches Lichtbild
bisheriger Personalausweis bzw. Kinderreisepass, soweit nicht vorhanden Geburtsurkunde
Minderjährige die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen zusammen mit einem Sorgeberechtigten erscheinen. Sollte es zudem einen weiteren Sorgeberechtigten geben, so ist von diesem eine Vollmacht mitzubringen.
Beantragung vorläufiger Personalausweis:
biometrisches Lichtbild
bisheriger Personalausweis
Minderjährige (siehe Beantragung Personalausweis)
Fristen
Gültigkeit des Personalausweises:
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre
vorläufiger Personalausweis 3 Monate
Kinderreisepass 1 Jahr
Die Bearbeitungszeit für Personalausweise beträgt in der Regel 2-3 Wochen.
Vorläufige Personalausweise werden, bei Vorliegen aller Unterlagen, sofort in der Einwohnermeldestelle ausgestellt.
Gebühren
Die Bezahlung der Personaldokumente erfolgt in der Einwohnermeldestelle bei Beantragung.
Ausstellung von Personalausweisen
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro
Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro
Weitere Gebührenregelungen
Neusetzen der PIN für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion im Zuge der Aushändigung des Personalausweises, gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ansprechpartner
Meldestelle (03362) 5869-32/42
(03362) 5869-75