Bundestagswahl 2025
Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Am 23.02.2025 findet die vorgezogene Wahl des 21. Bundestages statt. Nachfolgend geben wir Ihnen wichtige Hinweise zum Verfahren sowie zum weiteren zeitlichen Ablauf bis zum Wahltag.
Wahlbenachrichtigungen
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen wird bis spätestens 02.02.2025 (gesetzliche Frist) erfolgen. Sollten Sie bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Woltersdorf (Wahlbehörde), Tel 03362/5869-0 oder 03362/5869-13.
Briefwahl
Wer am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit per Briefwahl vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Der Antrag kann formlos schriftlich, mündlich, d.h. persönlich vor Ort, oder auf elektronischem Wege gestellt werden. Er muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Die mündliche Antragstellung ist während folgender Zeiten in der Einwohnermeldestelle (Raum B003) möglich:
Montag: 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
(jeden 1. Dienstag im Monat: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 19.00 Uhr)
Mittwoch: 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
(Freitag, 21. Februar 2025: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr)
Schriftlich gestellte Anträge sind an die Gemeinde Woltersdorf, Wahlbehörde, Rudolf-Breitscheid-Straße 23, 15569 Woltersdorf zu richten.
Die elektronische Antragstellung ist möglich entweder per E-Mail an
oder über das nachfolgend verlinkte Online-Formular:
OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wahl- bzw. Abstimmungsschein
Das Online-Formular kann auch über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung aufgerufen werden.
Die Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 15:00 Uhr beantragt werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines Wahlscheines danach noch möglich.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Hierfür können Sie die entsprechende Vollmachtserklärung auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier wahlberechtigte Personen vertreten.
Da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn das Zulassungsverfahren und etwaige Beschwerdeverfahren abgeschlossen sind (= spätestens am Tag der Bekanntgabe der Entscheidung des Bundeswahlausschusses durch die Bundeswahlleiterin am 30. Januar 2025), ist die Versendung der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab der 7. Kalenderwoche (wohl spätestens ab dem 10. Februar 2025) möglich. Hierauf hat die Gemeinde keinen Einfluss.
Wir bitten daher, von Nachfragen bezüglich des Versandes der Briefwahlunterlagen vor der 7. Kalenderwoche abzusehen.
Aufgrund der verkürzten Fristen bleibt somit für die Versendung der Briefwahlunterlagen nur ein recht knapper Zeitraum von ca. 2 Wochen bis zum Wahltermin.
Aus diesem Grund wird auf die Möglichkeit der Briefwahl vor Ort hingewiesen. Im Wartebereich der Einwohnermeldestelle steht eine Wahlkabine zur Verfügung, in der Briefwähler gleich an Ort und Stelle ihre Stimme abgeben können. Der Stimmzettel wird in diesem Fall – wie bei der „normalen“ Briefwahl zu Hause – zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag gesteckt und dieser verschlossen in einer speziellen Briewahlurne bis zum Wahltag verwahrt. Am Wahltag werden diese Wahlbriefe zusammen mit den per Post versendeten oder in den Briefkasten eingeworfenen Wahlbriefen dem jeweiligen Briefwahlvorstand übergeben. Auf diese Weise werden gleich zwei Postwege eingespart und damit verbundene Verzögerungen vermieden.
In jedem Fall müssen alle Wahlbriefe spätestens am Wahltag, den 23. Februar 2025, um 18.00 Uhr bei der Wahlbehörde eingegangen sein. Hierfür tragen die Wählerinnen und Wähler selbst Sorge.
Die Deutsche Post hat mitgeteilt, dass Wahlbriefe, die bis Donnerstag, den 20. Februar 2025 vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Post-Filiale abgegeben werden, rechtzeitig die Wahlämter erreichen.
Wem das zu unsicher ist, der kann sich – trotz beantragter Briefwahl – auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür muss man zwingend den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen.
Wählerverzeichnis
In das Wählerverzeichnis eines Wahlbezirks werden für die Bundestagswahl von Amts wegen alle wahlberechtigten Personen eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl – d.h. am 12.01.2025 – in dem jeweiligen Wahlbezirk gemeldet sind.
Das Wählerverzeichnis zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages für die Wahlbezirke der Gemeinde Woltersdorf wird in der Zeit vom 03. bis 07. Februar 2025 (Einsichtsfrist) in der Gemeinde Woltersdorf, Einwohnermeldestelle, Raum B 003, Rudolf-Breitscheid-Straße 23, 15569 Woltersdorf für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede wahlberechtigte Person hat in diesem Zeitraum das Recht, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme ist während der folgenden Öffnungszeiten möglich:
Montag: 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 19.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
Wichtig: Auch wer bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wohnortwechsel
Zieht eine wahlberechtigte Person in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl (13.01.2025 – 02.02.2025) an einen neuen Wohnort, erfolgt eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag. Wird ein Antrag nicht gestellt, verbleiben Umziehende im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, und zwar entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 21. Tag vor der Wahl (ab dem 03.02.2025) an einen neuen Wohnort, verbleibt der Umziehende im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und übt dort das Wahlrecht aus, und zwar entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
Wahlrecht von „Auslandsdeutschen“
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis (und zwar für jede Wahl aufs Neue!) beantragen.
Mit der dreizehnten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung wurde das Verfahren für die Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche zum Teil geändert. Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (d.h. bis zum 02.02.2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Ein Antrag kann bereits jetzt gestellt werden. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist zugleich Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (zur Briefwahl). Mit dem Wahlschein werden – sobald die Stimmzettel sowie die übrigen Briefwahlunterlagen vorliegen – automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt.
Nähere Informationen zur Teilnahme von „Auslandsdeutschen“ an der Bundestagswahl finden Sie unter
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
(Download als PDF).
Die Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur 21. Bundestagswahl können ebenfalls von der Internetseite der Bundeswahlleiterin heruntergeladen werden.
Unter der Internetadresse des Landeswahlleiters
https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/bundestagswahl/informationen-fuer-waehlende/ sind weitere wichtige Informationen für Wählende sowie die beiden Antragsformulare (Anlage 2 und Anlage 2a) abrufbar.
Bekanntmachungen
Auf die a, 14.01.2025 veröffentlichte „Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen“ wird hingewiesen.
Die eigentliche Wahlbekanntmachung mit den Einzelheiten zum Wahlablauf am Wahltag und den Wahllokalen wird rechtzeitig Anfang Februar veröffentlicht.