Planen und Bauen
Woltersdorf an der Schleuse, südöstlich von Berlin, ist ein wunderbarer Wohnort mit einer unverwechselbaren landschaftlichen Umgebung. Die Abbruchkante der Barnimplatte zum Berliner Urstromtal durchzieht unseren Ort und sorgt für in Brandenburg untypische Höhenunterschiede, Gefällestrecken und Steigungen. Ob als Besucher oder Anwohner - lassen Sie sich von der Schönheit unseres Ortes verzaubern!
Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Woltersdorf
Lärmaktionsplanung Stufe 4
Gemäß Paragraph 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz sind durch die Kommunen bis zum 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Gemeinde Woltersdorf hat eine aufwandsoptimierte formulargebundene Lärmaktionsplanung durchgeführt. Die Ergebnisse sind nachfolgend einsehbar.
Abschlussbericht Lärmkartierung 2022
Lärmkartierung 2022 Woltersdorf
Bericht zu den Lärmkarten 2022 Woltersdorf
Bauleitplanung
B-Pläne und städtebauliche Verträge der Gemeinde Woltersdorf
Ergänzungssatzung "Rüdersdorfer Straße 72, 73a und 73"
Die öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB des geänderten und ergänzten Entwurfs zur Ergänzungssatzung „Rüdersdorfer Straße 72, 73a und 73“ erfolgt in der Zeit vom 27. Januar 2025 bis zum 28. Februar 2025 im Bauamt der Gemeindeverwaltung Woltersdorf.
Während der Auslegungsfrist kann gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 BauGB jedermann Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen des Entwurfs schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgeben.
Nachfolgend finden Sie alle nötigen Informationen und Unterlagen zum Planverfahren.
Informationspflichten Öffentlichkeitsbeteiligung
Ergänzungssatzung Zweiter Entwurf - Planzeichnung und Begründung
Entwurf und Abwägung zum Entwurf
Biotopkartierung und Potentialabschätzung Artenschutz
Statistik der Bautätigkeit im Hochbau im Land Brandenburg
Mitteilung im Auftrag des Amtes für Statistik
Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer
den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post). Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit.
Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter:
www.statistik-bw.de/baut/html/
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Lärmaktionsplan