Lärmschutz, Genehmigung zur Nutzung von Tonträgern für Veranstaltungen im Freien beantragen

Kurzinformationen

Bitte nutzen Sie für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von der Benutzung von Tongeräten gemäß § 11 Landesimmissionsschutzgesetz das Formular unter dem unten eingefügten Link.

Ansprechpartner

Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Frau Richter
B 004
Telefon (03362) 5869-34
Formulare
Antrag Erteilung Ausnahmegenehmigung