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Geburt, beurkunden
Wenn Sie ihr Kind in Woltersdorf geboren haben, ist das Standesamt Woltersdorf zuständig für die Ausstellung der Geburtsurkunden. Dafür ist die Geburt ihres Kindes dem Standesamt innerhalb einer Woche anzuzeigen.
Antrag:
gültiger Personalausweis/Reisepass
Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes über die Geburt ihres Kindes
u. U. vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung oder gemeinsame Sorgeerklärung
Die Geburten- und Eheregister der Kindeseltern kann das Standesamt selbst abrufen, sofern diese im Inland beurkundet wurden. Sollten Sie im Ausland geboren worden sein oder geheiratet haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Über die Möglichkeiten der Namensführung Ihres Kindes beraten wir Sie gern.
Sie erhalten 3 gebührenfreie Geburtsurkunden Ihres Kindes zur Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und für die Krankenkasse. Darüber hinaus können weitere Geburtsurkunden beantragt werden:
die erste Geburtsurkunde: 17,00 €
jede weitere Geburtsurkunde: 8,50 €
Es können deutschsprachige Geburtsurkunden im Format A5 und A4, internationale Geburtsurkunden, beglaubigte Registerauszüge oder die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars (Übersetzungshilfe für EU-Mitgliedstaaten) zur ausgestellten Urkunde beantragt werden.
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