Jagd

Beschreibung

Jäger im Gemeindegebiet - Zuständigkeiten und Ansprechpartner

Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Vermeidung von Schäden durch Wildtiere sind im Gemeindegebiet derzeit sechs zuständige Jäger tätig. 

Insbesondere im Zusammenhang mit dem vermehrten Auftreten von Wildschweinen kommt den Jägern eine besondere Bedeutung zu. Wildschweine können Schäden an privaten Grundstücken, Grünanlagen sowie landwirtschaftlichen Flächen verursachen und in Einzelfällen auch eine Gefährdung darstellen. 

Darüber hinaus können auch andere Wildtiere wie Füchse, Rehwild, Waschbären oder Nutrias im Siedlungsbereich auftreten. Diese Tiere sind grundsätzlich Bestandteil unseres Ökosystems, können jedoch ebenfalls zu Konflikten führen, beispielsweise durch Schäden oder auffälliges Verhalten. 

Hinweise zum Verhalten bei Wildtieren: 

Sollten Wildtiere im Wohnumfeld festgestellt werden oder bereits Schäden entstanden sein, wird empfohlen, zeitnah Kontakt zu einem der zuständigen Jäger aufzunehmen.

Die Jäger stehen als sachkundige Ansprechpartner zur Verfügung und veranlassen bei Bedarf geeignete Maßnahmen. 

Die entsprechenden Kontaktdaten der zuständigen Jäger können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.

Die Fütterung von Schalenwild (außer in Notzeiten) ist gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 12 Jagdgesetz für das Land Brandenburg verboten. 

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 41 Abs. 2 Satz 1 Schalenwild außerhalb der Notzeit füttert. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Ansprechpartner

Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Frau Frank
B 007
Telefon (03362) 5869-35