Wohngeld

Kurzinformationen

Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld gewährt. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt sind Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheimes sowie Bewohner von Heimen.

 

Alle erforderlichen Formulare erhalten Sie im Rathaus, Raum 009. Eine Beratung findet jedoch nicht statt. Zuständig ist der Landkreis Oder-Spree Wohngeld / Landkreis Oder-Spree

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular

  • Nachweise über alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert der im Antrag aufgeführten Personen

  • Miet- oder Nutzungsvertrag

  • Belastungen, die sich aus Kreditverträgen ergeben

  • Grundsteuerbescheide

  • Nachweise über die Zahlung von Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung sowie Steuern

  • Nachweis erhöhter Werbungskosten

  • Nachweis der Schwerbehinderung

  • Nachweis vorübergehender Abwesenheit

  • Nachweis über "Getrenntlebend"

  • Negativbescheid bei Zuzug