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Wohngeld
Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld gewährt. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt sind Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheimes sowie Bewohner von Heimen.
Alle erforderlichen Formulare erhalten Sie im Rathaus, Raum 009. Eine Beratung findet jedoch nicht statt. Zuständig ist der Landkreis Oder-Spree Wohngeld / Landkreis Oder-Spree
vollständig ausgefülltes Antragsformular
Nachweise über alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert der im Antrag aufgeführten Personen
Miet- oder Nutzungsvertrag
Belastungen, die sich aus Kreditverträgen ergeben
Grundsteuerbescheide
Nachweise über die Zahlung von Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung sowie Steuern
Nachweis erhöhter Werbungskosten
Nachweis der Schwerbehinderung
Nachweis vorübergehender Abwesenheit
Nachweis über "Getrenntlebend"
Negativbescheid bei Zuzug