Gewerbezentralregister, Auskunft beantragen

Rechtsgrundlagen

§ 150 Gewerbeordnung (GewO)

Notwendige Unterlagen

Für dei Beantragung bei der Einwohnermeldestelle beachte Sie bitte folgende Hinweise:

- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers sind vorzulegen

- ein aktueller Handelsregisterauszug ist vorzulegen

- ein Gewerbezentralregisterauszug kann nur persönlich beantragt werden

 

Über die Möglichkeit der online-Beantragung informieren Sie sich bitte auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz.

 

Fristen

2-3 Wochen

Kosten

Bei Antragstellung ist eine Gebühr von 13 EUR zu entrichten.

Formulare
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen