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Gewerbezentralregister, Auskunft beantragen
Rechtsgrundlagen
§ 150 Gewerbeordnung (GewO)
Notwendige Unterlagen
Für dei Beantragung bei der Einwohnermeldestelle beachte Sie bitte folgende Hinweise:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers sind vorzulegen
- ein aktueller Handelsregisterauszug ist vorzulegen
- ein Gewerbezentralregisterauszug kann nur persönlich beantragt werden
Über die Möglichkeit der online-Beantragung informieren Sie sich bitte auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz.
Fristen
2-3 Wochen
Kosten
Bei Antragstellung ist eine Gebühr von 13 EUR zu entrichten.
Formulare
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen