Elterngeld

Kurzinformationen

Elterngeld steht zur Verfügung für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende und Adoptiv-Eltern. Verwandte dritten Grades können es in Ausnahmefällen beziehen. Auf das Elterngeld haben also alle Eltern Anspruch, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Keinen Anspruch auf Elterngeld hat, wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet. Die Höhe des Elterngeld beträgt 67 % des bisherigen Nettoerwerbseinkommens des erziehenden Elternteiles. Es beträgt höchstens jedoch 1.800 Euro netto. Der Mindestbetrag des Elterngeldes liegt bei 300 Euro. An der geschützten Elternzeit ändert sich nichts. Sie beträgt 3 Jahre.

Rechtsgrundlagen

  • (Satzungen der Gemeinde)

Ansprechpartner

Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Frau Girod
B 006
Telefon (03362) 5869-41