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Melderegister, Auskunftssperre
Kurzinformationen
Die Erteilung einer Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) können Sie unter Vorlage entsprechender Nachweise bei den Mitarbeiterinnen der Einwohnermeldestelle beantragen.
Genauere Informationen erhalten Sie gerne telefonisch oder persönlich in der Einwohnermeldestelle.
Ansprechpartner
Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Meldestelle
(03362) 5869-32/42
(03362) 5869-75

