Personalausweis

Beschreibung

Informieren Sie sich bitte unbedingt vor der Antragstellung, ob der Personalausweis/vorläufige Personalausweis für die Einreise in einem Nicht-EU-Land ausreichend ist.
Hinweise dazu finden Sie im:

> Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes

 

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz (PAuswG)

Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)

 

Notwendige Unterlagen

Generell gilt für die Beantragung von Personaldokumenten immer persönliches Erscheinen.

 

Beantragung eines Personalausweises:

digitales Lichtbild

bisheriger Personalausweis bzw. Kinderreisepass, soweit nicht vorhanden Geburtsurkunde

Minderjährige die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen zusammen mit einem Sorgeberechtigten erscheinen. Sollte es zudem einen weiteren Sorgeberechtigten geben, so ist von diesem eine Vollmacht mitzubringen.

 

Beantragung vorläufiger Personalausweis:

digitales Lichtbild

bisheriger Personalausweis

Minderjährige (siehe Beantragung Personalausweis)

 

Fristen

Gültigkeit des Personalausweises:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre

  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre

  • vorläufiger Personalausweis 3 Monate

 

Die Bearbeitungszeit für Personalausweise beträgt in der Regel 2-3 Wochen.

 

Vorläufige Personalausweise werden, bei Vorliegen aller Unterlagen, sofort in der Einwohnermeldestelle ausgestellt.

 

Kosten

Für die Ausstellung von Personalausweisen steigen kurzfristig die Gebühren. 

Grundlage ist die "Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens" (VerwaltEntlastVO).

Ab Inkrafttreten der Verordnung gelten folgende neue Gebühren:

Die Änderungen sollen nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am 7. Februar 2026 wirksam werden.

Warum werden die Gebühren erhöht?

Sowohl die Kosten für die Herstellung der Ausweise als auch die Aufwendungen der Personalausweisbehörden sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Mit der Gebührenerhöhung soll sichergestellt werden, dass die Leistungen weiterhin kostendeckend erbracht werden können.

Ansprechpartner

Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Meldestelle
Telefon (03362) 5869-32/42
Telefax (03362) 5869-75
Formulare
Abholungsvollmacht
Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
Merkblätter
Broschüre zum Personalausweis