Personalausweis

Beschreibung

Informieren Sie sich bitte unbedingt vor der Antragstellung, ob der Personalausweis/vorläufige Personalausweis für die Einreise in einem Nicht-EU-Land ausreichend ist.
Hinweise dazu finden Sie im:

> Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes

 

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz (PAuswG)

Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)

 

Notwendige Unterlagen

Generell gilt für die Beantragung von Personaldokumenten immer persönliches Erscheinen.

 

Beantragung eines Personalausweises:

biometrisches Lichtbild

bisheriger Personalausweis bzw. Kinderreisepass, soweit nicht vorhanden Geburtsurkunde

Minderjährige die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen zusammen mit einem Sorgeberechtigten erscheinen. Sollte es zudem einen weiteren Sorgeberechtigten geben, so ist von diesem eine Vollmacht mitzubringen.

 

Beantragung vorläufiger Personalausweis:

biometrisches Lichtbild

bisheriger Personalausweis

Minderjährige (siehe Beantragung Personalausweis)

 

Fristen

Gültigkeit des Personalausweises:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre

  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre

  • vorläufiger Personalausweis 3 Monate

  • Kinderreisepass 1 Jahr

 

Die Bearbeitungszeit für Personalausweise beträgt in der Regel 2-3 Wochen.

 

Vorläufige Personalausweise werden, bei Vorliegen aller Unterlagen, sofort in der Einwohnermeldestelle ausgestellt.

 

Kosten

Die Bezahlung der Personaldokumente erfolgt in der Einwohnermeldestelle bei Beantragung.

 

 

 

Ansprechpartner

Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Meldestelle
Telefon (03362) 5869-32/42
Telefax (03362) 5869-75
Formulare
Abholungsvollmacht
Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
Merkblätter
Broschüre zum Personalausweis