Wahlen 2021
Stichwahl am 10. Oktober 2021
Ergebnisse Stichwahl (woltersdorf-schleuse.de)
Bürgermeisterwahl der Gemeinde Woltersdorf am 26.09.2021
https://wahlen.woltersdorf-schleuse.de/wahlen2021/BM-Wahl/index.html
Bundestagswahl am 26.09.2021
https://wahlen.woltersdorf-schleuse.de/wahlen2021/Bundestagswahl/index.html
Link zur Landespräsentation Brandenburg
https://www.wahlergebnisse.brandenburg.de/wahlen/BU2021/afspraes/index.html
Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 10. Oktober 2021
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist wie folgt möglich:
- Nutzung des Antragsformulars auf Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- Schriftlich, in Textform oder mündlich (notwendige Angaben: die Vornamen, der Familienname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift; soll der Antrag für eine andere Person gestellt werden, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung nachgewiesen werden)
- Online unter https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=12067544 oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zur Hauptwahl am 26.09.2021
- Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!
Ihre Ansprechpartnerinnen im Falle von Rückfragen sind die Mitarbeiterinnen der Einwohnermeldestelle.
Tel.: 03362/5869-42
E-Mail:
Ergänzende Hinweise
Wer zur Hauptwahl bereits Briefwahlunterlagen angefordert, jedoch das Kreuz bei der Stichwahl nicht gesetzt hat, kann für die Stichwahl trotzdem noch Briefwahlunterlagen beantragen.
Diese können bis zum 08.10.2021 um 18:00 Uhr auf den beschriebenen Wegen in der Meldestelle des Rathauses angefordert werden.
Ausnahme:
Online können die Unterlagen nur bis zum 06.10.2021 um 23:00 Uhr beantragt werden.
Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde ab, so hat sie die Gelegenheit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Die Gemeindebehörde nimmt die Wahlbriefe entgegen, hält sie unter Verschluss und übergibt sie rechtzeitig am Wahltag dem Wahlleiter.
Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzen, können am Tag der Stichwahl mit einem gültigen Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) in das Urnenwahllokal gehen und ihre Stimme abgeben. Hierzu sind keine neuen Wahlunterlagen nötig.
Dies gilt jedoch nicht, wenn bereits Briefwahlunterlagen beantragt wurden und diese – mit dem Wahlschein – nicht zugegangen oder abhandengekommen sind. Personen, die keinen Wahlschein haben, obwohl die Beantragung erfolgte, werden gebeten, sich an die Meldestelle im Rathaus zu wenden.
Wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein besitzen, können dagegen entweder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahllokal oder durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.