Ausschüsse

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg regelt, dass die Gemeindevertretung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden kann. Diese Ausschüsse können der Gemeindevertretung Empfehlungen geben. (§ 43 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - BbgKVerf)

Die Ausschüsse werden vom Ausschussvorsitzenden im Benehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten einberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert.

Die Öffentlichkeit soll über Zeit und Ort der Ausschusssitzungen in geeigneter Weise unterrichtet werden (§ 44 BbgKVerf).
 
Die Gemeinde Woltersdorf hat folgende Ausschüsse gebildet: