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Volksbegehren "Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald"

> Antragsformular zur Anforderung eines Eintragungsscheines

 

Vom 07. Januar 2016 bis 06. Juli 2016 wird im Land Brandenburg das Volksbegehren „Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald“ durchgeführt.

Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten im Eintragungsraum der Abstimmungsbehörde (Rathaus der Gemeinde Woltersdorf, Neubau, Raum B 003 - Einwohnermeldestelle, R.-Breitscheid-Str. 23, 15569 Woltersdorf) bis Mittwoch, den 06. Juli 2016, 16:00 Uhr zu folgenden Zeiten unterstützt werden:

 

Montag:

09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag:  

09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:

09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag:

09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag:  

09.00 Uhr – 12.00 Uhr

 

Neben der persönlichen Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten hat jeder Eintragungsberechtigte die Möglichkeit, durch briefliche Eintragung das Volksbegehren zu unterstützen. Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden auf Antrag durch die zuständige Abstimmungsbehörde (hier: Gemeinde Woltersdorf - Die Bürgermeisterin -, Abstimmungsbehörde R.-Breitscheid-Str. 23, 15569 Woltersdorf), in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, übersandt.

Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail an oder Fax 03362/5149)

bis zum 04. Juli 2016, 16. 00 Uhr oder mündlich (zur Niederschrift) bei der zuständigen Abstimmungsbehörde gestellt werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie in der Bekanntmachung zum Volksbegehren.