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Volksbegehren "Volksinitiative gegen Massentierhaltung"

 

> Antrag auf Erteilung eines Eintragungsscheines

 

Vom 15. Juli 2015 bis 14. Januar 2016 wird im Land Brandenburg das Volksbegehren „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“ durchgeführt.

Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten im Eintragungsraum der Abstimmungsbehörde (Rathaus der Gemeinde Woltersdorf, Neubau, Raum B 003 - Einwohnermeldestelle, R.-Breitscheid-Str. 23, 15569 Woltersdorf) bis Donnerstag, den 14. Januar 2016, 16:00 Uhr zu folgenden Zeiten unterstützt werden:

Montag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag:   08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag:   08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Neben der persönlichen Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten hat jeder Eintragungsberechtigte die Möglichkeit, durch briefliche Eintragung das Volksbegehren zu unterstützen. Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden auf Antrag durch die zuständige Abstimmungsbehörde (hier: Gemeinde Woltersdorf - Der Bürgermeister -, Abstimmungsbehörde R.-Breitscheid-Str. 23, 15569 Woltersdorf), in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, übersandt.

Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail an oder Fax 03362/5149) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der zuständigen Abstimmungsbehörde gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Bekanntmachung zum Volksbegehren.