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Volksbegehren "Gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg BER“

 

> Antrag auf Erteilung eines Eintragungsscheines

 

Vom 19. August 2015 bis 18. Februar 2016 wird im Land Brandenburg das Volksbegehren „Gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg BER“ durchgeführt.

Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten im Eintragungsraum der Abstimmungsbehörde (Rathaus der Gemeinde Woltersdorf, Neubau, Raum B 003 - Einwohnermeldestelle, R.-Breitscheid-Str. 23, 15569 Woltersdorf) bis Donnerstag, den 18. Februar 2016, 16:00 Uhr zu folgenden Zeiten unterstützt werden:

Montag:

08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag:  

08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:

08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:  

08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Neben der persönlichen Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten hat jeder Eintragungsberechtigte die Möglichkeit, durch briefliche Eintragung das Volksbegehren zu unterstützen. Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden auf Antrag durch die zuständige Abstimmungsbehörde (hier: Gemeinde Woltersdorf - Der Bürgermeister -, Abstimmungsbehörde R.-Breitscheid-Str. 23, 15569 Woltersdorf), in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, übersandt.

Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail an oder Fax 03362/5149) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der zuständigen Abstimmungsbehörde gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Bekanntmachung zum Volksbegehren.

 

Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens

"Gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg BER"

 

                                                                                                                                        

 

> Ergebnis des Volksbegehrens (03.12.2012) "Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!"

                                                                                                                    

 

Die Gemeinde Woltersdorf fordert von den Betreibern des Flughafens Schönefeld BER:

 

1.      Ein Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr

2.      Keinen weiteren Ausbau des Flughafens

3.      Lastenausgleich durch Beteiligung an den Einnahmen des Flughafens.


Die Veröffentlichung der vorstehenden Forderungen an die Flughafenbetreiber erfolgt aufgrund des dementsprechenden, auf der Sitzung am 16.02.2012 gefassten Beschlusses des Hauptausschusses der Gemeinde Woltersdorf in der Konsequenz aus der eigenen Stellungnahme der Flughafenbetreiber zum neuen Flughafen in Schönefeld vom 25.10.2002.

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Die Bürgerinitiative Woltersdorf gegen Fluglärm stellt auf ihrer Website Informationen, Hintergrund- und Protestmaterial zur Verfügung, um die Einwohnerschaft zu sensibilisieren und zur Unterstützung aufzurufen.

Kontakt zur Bürgerinitiative können Sie unter der E-Mail-Adresse aufnehmen.