Planen und Bauen
Woltersdorf an der Schleuse, südöstlich von Berlin, ist ein wunderbarer Wohnort mit einer unverwechselbaren landschaftlichen Umgebung. Die Abbruchkante der Barnimplatte zum Berliner Urstromtal durchzieht unseren Ort und sorgt für in Brandenburg untypische Höhenunterschiede, Gefällestrecken und Steigungen. Ob als Besucher oder Anwohner - lassen Sie sich von der Schönheit unseres Ortes verzaubern!
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Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Woltersdorf
Aktuelles
BV L 30 Ersatzneubau der Brücke über den Stolpkanal
Der LS Brandenburg informiert - Pressemitteilung vom 10.01.2022
Am Montag, 17.01.2022, wird die Brücke am Stolpkanal im Zuge der Landesstraße L 30 in Rüdersdorf voraussichtlich bis zum vierten Quartal 2023 gesperrt. Die Überfahrt für Fahrzeuge ist dann nicht mehr möglich.
Alle, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, können die Brücke weiterhin solange nutzen, bis die Behelfsbrücke für den Rad- und Fußverkehr errichtet ist. Das wird im April 2022 der Fall sein. Anschließend beginnen Abriss und Neubau der Brücke.
Der grundhafte Ausbau der L 30 auf beiden Seiten der Brücke beginnt voraussichtlich im Sommer dieses Jahres. Bei der Herstellung der Zufahrten und Gehwege können die Grundstücke zeitweilig nur eingeschränkt erreicht werden.
Informationen zu den aktuell bestehenden Baustellen im Land finden Sie kurzgefasst im Baustelleninformationssystem des Landesbetriebes unter: Baustelleninformationssystem | Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.
Tel.: 03342-249 1098 oder 0171-566 31 28
E-Mail:
Website: https://www.ls.brandenburg.de
Die ausführende Firma informiert - Anwohnerinformation von KEMNA-Bau
Wir als Unternehmen KEMNA Bau Ost GmbH & Co.KG sind durch den LS Brandenburg damit beauftragt, im Zuge des Ersatzneubaus der Brücke über den Stolpkanal Straßenbauarbeiten durchzuführen.
Ab 17.01.2022 bis voraussichtlich 4. Quartal 2023 wird die Überfahrt der Brücke für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Eine Umleitung wird ausgeschildert sein. Die Überfahrt für Fußgänger und Radfahrer wird während der gesamten Bauzeit gewährleistet sein.
Die Straßenbauarbeiten (Herstellung notwendiger Provisorien) an der L30 beginnen ebenfalls ab Februar 2022.
Der grundhafte Ausbau des Kreuzungsbereichs („Am Stolp“/Puschkinstraße) auf der Seite Rüdersdorf sowie der Ausbau der Rüdersdorfer Straße (ca. 300m) auf der Seite Woltersdorf beginnen zeitversetzt ab voraussichtlich Juli 2022.
Bei der Herstellung von Zufahrten und Gehwegen kann es temporär zu Einschränkungen bzw. verminderter Zugänglichkeit der Grundstücke kommen. Wir versuchen, diese Sperrungen so kurz wie möglich zu halten und stets frühzeitig zu kommunizieren.
Wir bitten Sie auf diesem Wege um Ihr Verständnis und um Ihre Kooperationsbereitschaft, um mögliche Schnittstellen oder Probleme rechtzeitig aus der Welt zu räumen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen weiterhin gern zur Verfügung, ebenso die Vertretung unseres Auftraggebers.
KEMNA BAU Ost GmbH
Herr J. Wiemer
Tel.: 0171-9965330
E-Mail:
Statistik der Bautätigkeit im Hochbau im Land Brandenburg
Mitteilung im Auftrag des Amtes für Statistik
Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer
- den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
- die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post). Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit.
Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter:
www.statistik-bw.de/baut/html/
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Bauleitplanung
B-Pläne und städtebauliche Verträge
Bebauungsplan „SB-Markt Vogelsdorfer Platz“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf hat in ihrer Sitzung am 16. Juni 2022 beschlossen, ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan „SB-Markt Vogelsdorfer Platz“ einzuleiten (Beschluss-Nr. 144/27/22). Planungsziel ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für den Umbau und die Erweiterung des SB-Marktes.
Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens wurde am 07. Juli 2022 bekanntgemacht. Die Fläche des Plangebietes beträgt 4898 m². Mit Schreiben vom 12. September 2022 erfolgte die Anfrage nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung.
In der Zeit vom 13. März bis 14. April 2023 wird der Vorentwurf zum Bebauungsplan „SB-Markt Vogelsdorfer Platz“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist kann sich Jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über Lösungen, die für die Gestaltung und die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Außerdem hat Jedermann während der Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „SB-Markt Vogelsdorfer Platz“ erfolgt im genannten Zeitraum im Bauamt der Gemeindeverwaltung Woltersdorf, Rudolf-Breitscheid-Str. 23 (Rathaus), Zimmer Nr. A 204 und Nr. A 200 (2. OG) während der Dienststunden. Diese sind:
montags, mittwochs, donnerstags
von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
dienstags
von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
freitags
von 09.00 bis 12.00 Uhr
Innerhalb der Auslegungsfrist kann Jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgegeben.
Lärmaktionsplan
Auf der Grundlage der aktuellen Lärmkarten und ggf. aufbauend auf den Ergebnissen einer bereits bestehenden Lärmaktionsplanung sind zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz durch die Kommunen bis zum 18. Juli 2018 Lärmaktionspläne aufzustellen bzw. eine Berichterstattung durchzuführen. Ziel ist es dabei, Maßnahmen zu prüfen, die zur Regelung relevanter Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geeignet sind.
Die Gemeinde Woltersdorf hat eine Umfrage zu Lärm- und Ruheorten sowie zu Freianlagen durchgeführt. Diese Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 04. Juni 2018 bis zum 06. Juli 2018 statt und sollte Erkenntnisse zu Orten mit Lärmbelastung, Ruheorten der Einwohner und Besucher Woltersdorfs sowie zusätzlich zur Gestaltung von öffentlichen Freianlagen bringen.
Den Bericht zur Auswertung finden Sie nachfolgend.