Planen und Bauen
Woltersdorf an der Schleuse, südöstlich von Berlin, ist ein wunderbarer Wohnort mit einer unverwechselbaren landschaftlichen Umgebung. Die Abbruchkante der Barnimplatte zum Berliner Urstromtal durchzieht unseren Ort und sorgt für in Brandenburg untypische Höhenunterschiede, Gefällestrecken und Steigungen. Ob als Besucher oder Anwohner - lassen Sie sich von der Schönheit unseres Ortes verzaubern!
Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Woltersdorf
Bauleitplanung
B-Pläne und städtebauliche Verträge der Gemeinde Woltersdorf
Bebauungsplan „Rüdersdorfer Straße 44-46“
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Rüdersdorfer Straße 44-46“ erfolgt in der Zeit vom 22. Juni 2026 bis zum 24. Juli 2026 im Bauamt der Gemeindeverwaltung Woltersdorf.
Während der Auslegungsfrist kann Jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgegeben.
Auf dem Beteiligungsportal DiPlanung Brandenburg finden Sie alle nötigen Informationen und Unterlagen zum Planverfahren. Hier können Sie online Ihre Stellungnahme zum Entwurf abgeben:
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/woltersdorf-b-plan-ruedersdorfer-strasse-44-46
Bebauungsplan „SB-Markt August-Bebel-Straße“
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „SB-Markt August-Bebel-Straße“ erfolgt in der Zeit vom 22. Juni 2026 bis zum 24. Juli 2026 im Bauamt der Gemeindeverwaltung Woltersdorf.
Während der Auslegungsfrist kann Jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgegeben.
Auf dem Beteiligungsportal DiPlanung Brandenburg finden Sie alle nötigen Informationen und Unterlagen zum Planverfahren. Hier können Sie online Ihre Stellungnahme zum Entwurf abgeben:
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/woltersdorf-b-plan-sb-markt-august-bebel-strasse
Starkregenrisikomanagement
Umgang mit Starkregen in der Gemeinde Woltersdorf
Die Gemeinde Woltersdorf benötigt zur nachhaltigen Entwicklung der Ortsentwässerung als Trägerin der Abwasserbeseitigungspflicht ein aktualisiertes Regenwasserbeseitigungskonzept. Das vorhandene Konzept aus dem Jahr 1991 bedarf dringend einer Fortschreibung.
Besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Umgang mit den immer häufiger eintretenden Starkregenereignissen. Das Klima im östlichen Brandenburg ist seit Jahren geprägt durch lange Trockenphasen und kurzfristig einsetzende Starkregenereignisse, die zu großen Schäden an der Infrastruktur führen. Die Kommune muss sich auf die Auswirkungen des Klimawandels einstellen.
Das Land Brandenburg reicht mit der „Gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen“ (Richtlinie Klimaanpassung) Fördermittel zur Erarbeitung von Handlungskonzepten zum Umgang mit Starkregen in den Kommunen aus. Der Gemeinde Woltersdorf wurden auf Grundlage dieser Richtlinie entsprechende Zuwendungen zuerkannt.
Gegenwärtig erfolgt durch ein Fachbüro die Erarbeitung von Handlungskonzepten zum Umgang mit Starkregen in der Gemeinde Woltersdorf.
Klimaschutz
Einstiegs- und Orientierungsberatung
Klimaschutz ist zu einer dauerhaften Aufgabe von Politik, Verwaltung und Gesellschaft geworden. Bis 2045 soll eine Treibhausgasneutralität in Deutschland erreicht werden. Das bedeutet, dass in den nächsten Jahren umfangreiche Reduktionen im Energieverbrauch und im Ausstoß von Treibhausgasen erfolgen müssen.
Mit dem Bewusstsein für den kommunalen Klimaschutz als zunehmend drängende Aufgabe hat die Gemeinde Woltersdorf 2024 die Durchführung einer Einstiegs- und Orientierungsberatung Klimaschutz beschlossen. Die Einstiegs- und Orientierungsberatung hat zum Ziel, auf der Grundlage einer Ist-Analyse der Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen eine Potenzialanalyse durchzuführen und Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der damit einhergehenden Emissionen abzuleiten.
Nachfolgend können Sie den Abschlussbericht zur Einstiegs- und Orientierungsberatung einsehen.
Einstiegs- und Orientierungsberatung
Lärmaktionsplanung Stufe 4
Gemäß Paragraph 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz sind durch die Kommunen bis zum 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Gemeinde Woltersdorf hat eine aufwandsoptimierte formulargebundene Lärmaktionsplanung durchgeführt. Die Ergebnisse sind nachfolgend einsehbar.
Abschlussbericht Lärmkartierung 2022
Lärmkartierung 2022 Woltersdorf
Bericht zu den Lärmkarten 2022 Woltersdorf
Statistik der Bautätigkeit im Hochbau im Land Brandenburg
Mitteilung im Auftrag des Amtes für Statistik
Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer
den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post). Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit.
Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter:
www.statistik-bw.de/baut/html/
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Lärmaktionsplan