Gemeindevertretung (beschließend)
Die Gemeindevertreter sind die wichtigsten Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger, sofern innerhalb der Gemeinde politischer Handlungsbedarf besteht.
Wie die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) regelt, werden die Gemeindevertreter von den Bürgern der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Gemeindevertretung für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig.
Unter anderem ist ihr die Entscheidung über folgenden Angelegenheiten vorbehalten, die sie nicht auf andere Organe übertragen darf:
- die Entscheidung über die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung,
- den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen einschließlich ihrer Anlagen, des Flächennutzungsplans,
- sonstiger ortsrechtlicher Vorschriften und von Entgeltordnungen,
- die Haushaltssatzung,
- die Abnahme des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses,
- die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten,
- das Haushaltssicherungskonzept.
Die Gemeindevertetung kontrolliert die Durchführung ihrer Entscheidungen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf besteht aus 18 Gemeindevertretern in 6 Fraktionen und dem Bürgermeister.
Woltersdorfer Bürgerforum - WBF: 3 Sitze
Unser Woltersdorf - UW: 3 Sitze
SPD: 4 Sitze
Grüne/B 90: 3 Sitze
CDU: 2 Sitze
FBW/FDP: 2 Sitze
Fraktionslos: 1 Sitz
Mitglieder
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Sitzungskalender
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Archiv
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