Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Neubesetzung des Amtes der stellvertretenden Schiedsperson

Woltersdorf, den 20. 08. 2018

In der Schiedsstelle der Gemeinde Woltersdorf ist das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson (Schiedsfrau/Schiedsmann) neu zu besetzen.

 

Schiedspersonen sind ehrenamtlich Tätige, die im Interesse aller an einem Konflikt Beteiligten eine bürgernahe vorgerichtliche Streitschlichtung anbieten.

 

Der Schiedsstellenbereich umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Woltersdorf.

Die stellvertretende Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein und soll den ratsuchenden Einwohnerinnen und Einwohnern sachlich, vorurteilsfrei und besonnen begegnen können.

Die stellvertretende Schiedsperson muss das Wahlrecht besitzen, soll das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen.

Die stellvertretende Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf auf fünf Jahre gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts Fürstenwalde in ihr Amt berufen und verpflichtet.

 

Einwohnerinnen und Einwohner, die Interesse an diesem Ehrenamt haben und die genannten Anforderungen erfüllen, können ihre schriftliche Bewerbung mit einem kurzen Lebenslauf bei der

 

Gemeinde Woltersdorf

Amt Hauptverwaltung und Bürgerservice

R.-Breitscheid-Str. 23

15569 Woltersdorf

 

einreichen.

 

Bei Fragen steht Ihnen Frau Wolff unter der Rufnummer 03362/5869-15 oder per E-Mail wolff@gemeinde-woltersdorf.de gern zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.schiedsamt.de.