Anordnung der Aufstallung von Geflügel für Risikogebiete im Landkreis Oder-Spree - Tierseuchenallgemeinverfügung

Woltersdorf

Mit Erlass vom 25.11.2016 wurde wegen der angespannten Geflügelpestsituation eine flächendeckende Aufstallung des Geflügels im Land Brandenburg angeordnet.

Nach einer zwischenzeitlich erfolgten Neubewertung der Seuchenlage unter Berücksichtigung der Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts ist weiterhin von einem Eintragsrisiko des Virus von der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände auszugehen.

Dennoch rechtfertigt die Beruhigung der Seuchenlage im Hausgeflügelbereich ohne Neuausbrüche im Land Brandenburg in den letzten vier Wochen, im Landkreis Oder-Spree bisher ohne Ausbrüche in Nutzgeflügelbeständen und im Wildvogelbereich mit rückläufigen Virusnachweisen sowohl im Bundesgebiet als auch im Land Brandenburg, Maßnahmen zur Lockerung der landesweiten Aufstallung von Geflügel und den Übergang zu einer risikoorientierten und regional angepassten Aufstallung.

 

Den vollständigen Text der verfügten Anordnung der Aufstallung von Geflügel für Risikogebiete im Landkreis Oder-Spree.