Information des Amtes für Statistik über die Meldepflichten von Eigentümern von Wohngebäuden/Wohnraum
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert:
Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer
- den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum
- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
- die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg.
Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt , Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit.
Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter:
www.statistik-bw.de/baut/html/
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist.
In diesen Fällen reichen Sie bitten den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.