Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Anzeige/Registrierung von Geflügelhaltungen / Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Oder-Spree

Woltersdorf

Nachdem im Land Brandenburg am 25. November 2016 erstmals bei einem verendeten Wildvogel der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen wurde, hat das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MdJEV) daher um Schutz der Geflügelbestände landesweit die Stallpflicht für Geflügel und weitere Schutzmaßnahmen angeordnet. Auf Grundlage dieser Anordnung hat der Landrat des Landkreises Oder-Spree Manfred Zalenga eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.

Nach dieser gilt:

1. Aufstallungsanordnung für Geflügel für den gesamten Landkreis Oder-Spree

2. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art werden im gesamten Landkreis untersagt.

3. Anzeige und Registrierung von Geflügelhaltungen:
Gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung gilt für den gesamten Landkreis:

Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse hält, hat dies der zuständigen Behörde (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree) unter Angabe seines Namens,  seiner Anschrift, der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes unverzüglich anzuzeigen.

Auch die Haltung von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten ist dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree anzuzeigen.

4. Haltung von Geflügel
Zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Ein- und Verschleppung des Virus hat jeder Geflügelhalter die Bestimmungen der §§ 2 und 3 der Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom 18.11.2016 einzuhalten.

Für Fragen der Geflügelhalter steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree unter der Rufnummer 03366 35-1391 zur Verfügung.