Reform der Grundsteuer

Woltersdorf, den 29. 11. 2022

Informationen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu Steuererklärungen im Zusammenhang mit dieser Reform

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer auf der Grundlage neuer gesetzlicher Regelungen erhoben, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 entschieden hat, dass die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte von 1935 beziehungsweise 1964 ab dem Jahr 2025 nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen.

Zukünftig wird es alle sieben Jahre eine Neubewertung geben.

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier: Woltersdorf an der Schleuse - Grundsteuer (woltersdorf-schleuse.de)