Volksbegehren "Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten"

Woltersdorf, den 23. 09. 2021

Die Vertreter der Volksinitiative „Volksinitiative zur Abschaffung der Er­schließungsbeiträge für Sandpisten“ haben fristgemäß die Durchfüh­rung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregie­rung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Absatz 3 des Volksabstim­mungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig ge­macht.

 

Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unter­stützt werden.