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Information des Amtes für Statistik über die Meldepflichten von Eigentümern von Wohngebäuden/Wohnraum

Woltersdorf

 

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert:

 

Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer

- den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum

- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)

- die Nutzungsänderung von Wohnraum

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg.

Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt , Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit.

Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter:

www.statistik-bw.de/baut/html/

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist.

In diesen Fällen reichen Sie bitten den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.