• Start
  • » Melderegister, Übermittlungssperre

Melderegister, Übermittlungssperre

Beschreibung

 

Die Erteilung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz können Sie in der Einwohnermeldestelle beantragen.

Genauere Informationen erhalten Sie gerne telefonisch oder in der Einwohnermeldestelle.

 

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Ansprechpartner

Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Meldestelle
Telefon (03362) 586932/42
Telefax (03362) 586975
Formulare
Formular zur Beantragung einer Übermittlungssperre