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Lärmschutz, Genehmigung zur Nutzung von Tonträgern für Veranstaltungen im Freien beantragen

Kurzinformationen

Bitte nutzen Sie für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von der Benutzung von Tongeräten gemäß § 11 Landesimmissionsschutzgesetz das Formular unter dem unten eingefügten Link.

Ansprechpartner

Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Frau Richter
C 104
Telefon (03362) 5869-34
Formulare
Antragsformular Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Benutzung von Tongeräten