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Bekanntmachungen, amtliche

Beschreibung

Die Gemeinde Woltersdorf veröffentlicht ihre Bekanntmachungen auf der Grundlage der Hauptsatzung. Ein amtliches Bekanntmachungsblatt ist für amtsfreie Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern keine Pflicht. Wir bitten deshalb zu beachten, dass Informationen über unsere Internet-Seite, das Mitteilungsblatt sowie sonstigen Medien nicht als amtliche Bekanntmachungen gewertet werden können, sondern lediglich als zusätzliche Mitteilungen zu sehen sind. Amtliche Bekanntmachungen erfolgen über den Bürgermeister. Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen, erfolgen Bekanntmachungen der Gemeinde Woltersdorf, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Aushang in folgenden Bekanntmachungskästen:

 

1. Rudolf-Breitscheid-Str. 23 - vor dem Gemeindeamt

2. Berliner Straße 54/55 - an der Haltestelle Goethestraße

3. Schleusenstraße 1 - Ecke Gartenstraße

4. Schleusenstr. 35 a (Woltersdorfer Schleuse) - Endhaltestelle der Straßenbahn

5. Rüdersdorfer Straße 64 - Ecke Straße Am Stolp

6. Berliner Platz - Haltestelle Straßenbahn

7. Vogelsdorfer Platz - Ecke Wiesenring (Richtung Ortszentrum)

 

Die Dauer eines Aushangs beträgt 14 Tage. Hierbei werden der Tag des Anschlags und der Tag der Abnahme nicht mitgerechnet. Ersatzbekanntmachung - Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil eines Aushangs, so kann die öffentliche Bekanntmachung dadurch erfolgen, dass jedermann Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten gewährt wird. Die Ersatzbekanntmachung wird vom Bürgermeister angeordnet. Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage, sofern keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen und wird in den Bekanntmachungskästen veröffentlicht. Sitzungen - Zeit, Ort und Tagesordnung der Gemeindevertretung werden spätestens neun Tage vor der Sitzung in den Bekanntmachungskästen bekannt gemacht. Abweichend hiervon werden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Hauptausschusses, des Sozialausschusses, Bauausschusses und des Finanzausschusses spätestens sieben Tage vor der Sitzung öffentlich bekannt gemacht. Hierbei werden der Tag des Anschlags und der Tag der Abnahme nicht mit gerechnet.

Rechtsgrundlagen

Hauptsatzung der Gemeinde Woltersdorf

Ansprechpartner

Frau Totel
A 103
Telefon (03362) 5869-11
Telefax (03362) 5869-49