Bau-/Planungsamt

Straßenwinterdienst im öffentlichen Straßenraum


Beschreibung

Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über die Organisation des Winterdienstes und die Verantwortlichkeiten für dessen Durchführung. Die Regelungen basieren auf der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Woltersdorf aus dem Jahr 2011. Die Verpflichtungen zur Vornahme des Winterdienstes teilen sich wie folgt auf:

Gemeinde:

Nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit hat die Gemeinde auf öffentlichen Straßen (Fahrbahnen) Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist (Verkehrssicherungspflicht). 

Die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde tritt erst dann ein, wenn der Verkehrsteilnehmer nicht mehr selbst in der Lage ist, die Situation trotz besonderer Sorgfalt zu beherrschen. 

Das Konzept Straßenwinterdienst zielt primär auf die Sicherung der verkehrlichen Erschließung des Gemeindegebietes über die Landes-, Haupt- und Sammelstraßen sowie in den Gebieten mit hoher Einwohnerdichte ab. Zur Räumung bedient sich die Gemeinde Woltersdorf eines Dritten.

Von der überwiegenden Anzahl der Grundstücke des Gemeindegebietes ist nach dieser Planung die nächste regelmäßig geräumte Straße max. 350 m entfernt.

Auf allen anderen Straßen erfolgt eine Räumung nur im Einzelfall z. B. wenn Schneehöhen die Zufahrt der Entsorger gefährden. Innerhalb der Anliegerstraßen erfolgt in der Regel kein Winterdienst durch die Gemeinde. 

Der Winterdienst auf der Landesstraße L30 (Rüdersdorfer Straße/E.-u.-J.-Rosenberg-Straße) wird vom Landesbetrieb Straßenwesen durchgeführt. 

Grundstückseigentümer:

Schneeräumen und Beseitigen gefährlicher Stellen bei Schnee- und Eisglätte:

Art und Umfang des Winterdienstes:

Was kann jeder Einzelne tun? 

Bitte berücksichtigen Sie die bestehenden Verpflichtungen zur Beräumung und Abstumpfung entsprechend der obigen Ausführungen. Bitte fragen Sie auch Ihre Nachbarn, wenn diese körperlich nicht mehr in der Lage oder verhindert sind, ihrer Winterdienstverpflichtung nachzukommen, ob Sie bei der Räumung behilflich sein können. Innerhalb des Ortes gibt es Gewerbebetriebe, die ebenfalls Winterdienstleistungen anbieten. 

Wer ist Ansprechpartner in der Gemeinde?

Das Ordnungsamt führt gegenwärtig Kontrollen durch. Zunächst werden insbesondere die Haupt- und Sammelstraßen kontrolliert. 

Anregungen und Hinweise können Sie melden an .

Durch das Ordnungsamt werden die eingehenden Informationen im normalen Dienstbetrieb geprüft und bewertet. 

 


Ansprechpartner

Herr Marwitz
A 205
Telefon (03362) 5869-68