Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Hundehaltung

Weitergeleitet vom Synonym Hundeanmeldung

Kurzinformationen

Neue Hundehalterverordnung Brandenburg

Am 25.06.2024 hat das Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung erlassen, die bereits ab dem 01.07.2024 in Kraft getreten ist und im gesamten Land Brandenburg gilt.

Doch was bedeutet das für Sie als Hundehalter/in? 

Hier eine Kurzfassung:

Bitte melden Sie Ihren Hund (unabhängig von Größe und Gewicht) im Ordnungsamt der Gemeinde Woltersdorf an, falls er dort noch nicht gemeldet ist. Dies gilt auch für kleine Rassen! Nutzen Sie dafür das Anmeldeformular. 


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Hundeanmeldung im Ordnungsamt 15,00 €

 


Ansprechpartner

Frau Richter
B 004
Telefon (03362) 5869-34


Formulare

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